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BVerfG - Entscheidung vom 03.04.1998

2 BvR 415/96

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
UWG § 25
ZPO § 935 § 940

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]). Es ist nicht ersichtlich, daß das angegriffene Urteil des [...]
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