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BSG - Entscheidung vom 24.06.1998

B 9 V 47/97 R

Normen:
BVG § 11 Abs. 2
SGG § 103

I. Der Kläger macht Anspruch auf eine Badekur nach § 11 Abs 2 Bundesversorgungsgesetz ( BVG ) geltend. Bei ihm sind seit 1985 als Schädigungsfolgen anerkannt: Schwartenbildung in der rechten Brustkorbhälfte nach [...]
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