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BSG - Entscheidung vom 30.06.1998

B 4 RA 94/97 R

Normen:
AAÜG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1

I Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Zusatzversorgungsträger verpflichtet ist, verschiedene Zeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem festzustellen, für die der [...]
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