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BSG - Entscheidung vom 05.02.1998

B 11 AL 65/97 R

Normen:
AFG § 117 Abs. 2 S. 4
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
NZA 1998, 519
NZS 1998, 538
SozR-3 4100 § 117 Nr. 15
AuA 1999, 333

I. Streitig ist, ob eine Abfindungszahlung, die der Kläger von seinem früheren Arbeitgeber erhalten hat, zum Ruhen seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) in der Zeit vom 1. Januar bis 29. Februar 1996 führte. Der [...]
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