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BPatG - Entscheidung vom 24.06.1998

26 W (pat) 76/97

Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4 § 37 Abs. 3
Verordnung (EWG) Nr. 2392/89 des Rates vom 24. Juli 1989 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und die Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (ABl. L 232, S. 13) Art. 11 Art. 40 Abs. 2 Buchst. a

Fundstellen:
BPatGE 40, 149
BlPMZ 1999, 116

I. Die Markenstelle für Klasse 33 des Deutschen Patentamts hat die Anmeldung des zur Kennzeichnung für die Waren 'alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)' bestimmten Wortzeichens Villa Marzolini gemäß § 8 Abs. 2 Nr. [...]
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