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BFH - Entscheidung vom 13.08.1998

VI B 189/96

Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3
ZPO § 295

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 326

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Rüge des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) genügt nicht den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ). Der Kläger rügt, im [...]
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