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BFH - Entscheidung vom 24.08.1998

VII B 143/98

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 212

Die Beschwerde ist unzulässig, weil nicht in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) entsprechenden Weise dargelegt ist, daß die geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. [...]
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