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BAG - Entscheidung vom 28.07.1998

3 AZR 357/97

Normen:
BGB § 242 (Geschäftsgrundlage), § 242 (Verwirkung)
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 4
BetrAVG § 1 (Überversorgung)
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg § 43 Abs. 1
Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg § 79 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
AP Nr. 9 zu § 70 LPVG Baden-Württemberg
AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg
BAG 89, 279
DB 1999, 750
NZA 1999, 780

Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt die bisher für das Zusatzruhegeld vorgesehene Versorgungsobergrenze wirksam geändert hat. Der am 4. März 1922 geborene Kläger war 37 Jahre lang bei der beklagten [...]
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