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AG Saarburg - Entscheidung vom 09.12.1998

5 C 498/98

Normen:
BGB § 537 Abs. 1

Fundstellen:
WuM 1999, 64
WuM 1999, 64

Die Darlegung des Sachverhaltes entfällt nach § 313 a ZPO . I. Die zulässige Klage ist nur in Höhe der eingeklagten Nebenkosten in Höhe von 209,02 DM gemäß der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 1995 begründet. Die [...]
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