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VGH Bayern - Entscheidung vom 14.04.1997

2 B 93.2016

Normen:
BayVwZVG Art. 37 Abs. 2 Satz 2, Art. 31 Abs. 2 Satz 4

I. Die Beklagte hat dem Kläger mit bestandskräftig gewordener Verfügung vom 12. Juli 1968 aufgegeben, die auf dem Grundstück F straße in -F stehende Behelfsgaststätte (mit Kiosk) und die rückwärtige Abortanlage [...]
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