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VGH Bayern - Entscheidung vom 06.05.1997

10 B 96.2771

Normen:
AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 3, §§ 49, § 50 Abs. 5
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
EMRK Art. 8

I. Die am 16. Juni 1956 geborene Klägerin besitzt die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Jugoslawien. Sie reiste am 6. Juli 1974 zum Zwecke des Ehegattennachzugs in das Bundesgebiet ein und erhielt fortlaufend [...]
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