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OVG Hamburg - Entscheidung vom 13.10.1997

Bf VI 76/97

Normen:
WaffG § 32 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
GewArch 1998, 119

I. Der Kläger ist Sportschütze und Mitglied eines Schießsportvereins. Er beantragte eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb von zwei Mehrlader-Repetiergewehren des Kalibers 8 x 57 IS und .303 British. Die Beklagte war [...]
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