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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 04.03.1997

8 W 458/96

Normen:
BGB § 1360a
ZPO § 850b

Fundstellen:
DRsp IV(424)160a
FamRZ 1997, 1494
Rpfleger 1997, 447

Zur Höhe des Taschengeldanspruchs vergleiche die ausführliche Entscheidung des LG Duisburg, JurBüro 1997, 491. Einschränkend zur Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs in jüngster Zeit das OLG Nürnberg, Rpfleger 1998, [...]
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