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OLG München - Entscheidung vom 14.03.1997

21 U 6112/93

Normen:
BGB § 104 Nr. 2 § 138 Abs. 1 §§ 535 873 Abs. 1
DDR: ZGB § 52 Abs. 3 Satz 2 § 66 Abs. 2 § 68 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 § 306 Abs. 1 Satz 2
EGBGB Art. 28 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-München 1997, 264
ZMR 1997, 411

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit und den Inhalt eines unter dem 19.06./22.08.1990 geschlossenen Mietvertrags, mit dem die Klägerin, Tochtergesellschaft eines Bekleidungshauses in ... von der Beklagten und [...]
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