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OLG München - Entscheidung vom 11.11.1997

3 Ws 785/97

Normen:
StVollzG §§ 82, 102 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 1999, 76 (Kotz/Rahlf)

I. Der Beschwerdeführer wurde am 7.7.1997 gegen 13.55 Uhr von der Justizvollzugsanstalt aufgefordert, eine Urinprobe abzugeben. Bis 14.30 Uhr hat er etwa einen Liter Flüssigkeit zu sich genommen. Ab 14.30 Uhr wurde er [...]
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