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OLG München - Entscheidung vom 22.01.1997

7 U 4756/96

Normen:
HGB § 74 Abs. 2 § 90a Abs. 1, Abs. 4

Fundstellen:
BB 1997, 1015
DB 1997, 923
EWiR 1997, 467
GmbHR 1997, 310
NJW-RR 1998, 393
NZG 1998, 113
OLGReport-München 1997, 137

Die Klägerin fordert von der Beklagten die vereinbarte Vergütung für Beratungsleistungen. Sie macht ferner Verzugsschaden geltend. Die Parteien schlossen am 14.09.1992 einen Rahmenvertrag, in dem sich die Klägerin, [...]
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