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OLG München - Entscheidung vom 30.07.1997

11 W 1909/97

Normen:
ZPO §§ 788 887

Fundstellen:
AGS 1998, 109
InVo 1998, 140
JurBüro 1998, 266
MDR 1997, 1068
OLGReport-München 1997, 298

Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluß vom 3.3.1997 hat der Rechtspfleger die von den Beklagten als Gesamtschuldner an die Klägerin und den Drittwiderbeklagten zu gleichen Teilen zu erstattenden Kosten der [...]
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