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OLG München - Entscheidung vom 30.04.1997

24 W 96/97

Normen:
ZPO § 621 Abs. 1

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Landgericht hat der Antragstellerin Prozeßkostenhilfe für die beabsichtigte Klage zum Landgericht Memmingen zu Recht versagt, weil es sich bei dem Klagebegehren um eine Familiensache [...]
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