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OLG Köln - Entscheidung vom 13.05.1997

25 WF 58/97

Normen:
FGG §§ 19 50b

Fundstellen:
FamRZ 1997, 1549

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist gemäß § 1634 BGB , §§ 19 , 15 , 50 b FGG zulässig. Der angefochtene Beschluß des Familiengerichts enthält nur eine Zwischenverfügung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. [...]
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