I. Mit Beschlüssen vom 05.05.1995 und 23.09.1996 hat das Amtsgericht Köln die aus dem Nachlaßvermögen zu zahlende Betreuervergütung für die Zeit vom 12.11.1992 bis 20.05.1996 auf insgesamt 38.036,25 DM festgesetzt. [...]
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