Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Sein Gebührenanspruch (§ 611 BGB ) ist in vollem Umfang begründet. 1. Daß der Beklagte die jetzt vom Kläger vorgelegten Gebührenrechnungen (Bl. 62 ff. d.A.) erhalten hat, [...]
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