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OLG Köln - Entscheidung vom 20.06.1997

19 U 236/96

Normen:
BGB §§ 196, 198, 201, 208, 366

Fundstellen:
DRsp I(112)224a
DRsp I(128)232a-b
OLGReport-Köln 1997, 345
VersR 1998, 1388

Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Sein Gebührenanspruch (§ 611 BGB ) ist in vollem Umfang begründet. 1. Daß der Beklagte die jetzt vom Kläger vorgelegten Gebührenrechnungen (Bl. 62 ff. d.A.) erhalten hat, [...]
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