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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.10.1997

2 Ss 1049/97

Normen:
StPO § 335 Abs. 3

Fundstellen:
DRsp IV(460)171-2b
NStZ 1998, 270

Legt ein Mitangeklagter Berufung und der andere Sprungrevision ein, so muß das letztere Rechtsmittel gem. § 335 Abs. 3 StPO als Berufung behandelt werden. Wird hiergegen verstoßen, indem das LG nur über die Berufung [...]
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