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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 02.07.1997

20 W 193/95

Normen:
BGB §§ 2265, 2269, 2270, 2271 Abs. 2, § 133

Fundstellen:
DRsp I(174)305/3
FamRZ 1997, 1572
OLGReport-Frankfurt 1997, 262
ZEV 1997, 420

Setzen kinderlose Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament einander zu Alleinerben ein und bestimmen sie, daß nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß an dessen gesetzliche Erben fallen soll, so [...]
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