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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.06.1997

22 U 13/97

Normen:
BGB §§ 636 326

Fundstellen:
BauR 1998, 341
OLGReport-Düsseldorf 1998, 52

Der Beklagte verpflichtete sich, auf dem Grundstück des Klägers hinten einen Drahtzaun und vorne einen Holzzaun zu errichten. Bei der Montage des Drahtzauns versetzte der Beklagte Sträucher, um den Arbeitsbereich frei [...]
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