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OLG Dresden - Entscheidung vom 26.05.1997

14 W 307/97

Normen:
BGB § 12 S. 1
HGB § 30 Abs. 1
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2
UWG § 1

Fundstellen:
GRUR 1997, 846

I. Die Vorsitzende Richterin der 6. Kammer für Handelssachen hat in ihrem Aktenvermerk vom 03.03.1997 festgehalten, daß das Telefaxgerät der Kammern für Handelssachen des Landgerichts in der Woche vom 24. bis [...]
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