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LG Wuppertal - Entscheidung vom 09.04.1997

8 S 11/97

Normen:
ZPO § 511a Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
WuM 1997, 324

Die Berufung des Beklagten ist zulässig; denn der Wert des Beschwerdegegenstandes der erstinstanzlichen Entscheidung übersteigt für den Beklagten die Berufungssumme von 1.500,-- DM (§ 511 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ). Der [...]
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