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LG Leipzig - Entscheidung vom 17.01.1997

1 T 0101/97

Normen:
GesO § 14 Abs. 1 S. 1, § 5 S. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 3, § 20

Fundstellen:
EWiR § 14 GesO 2/97, 223
EWiR 1997, 223

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Durchgriffserinnerung der Gläubigerin ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Das Amtsgericht hat mit Recht die Forderung der Beschwerdeführerin i. H. v. 35.581,63 [...]
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