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1. Die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes bezwecken, die Nachteile auszugleichen, die Kriegsopfer selbst oder ihre Hinterbliebenen durch die im Krieg erlittenen Verletzungen tragen. 2. Aus diesem besonderen Zweck heraus ist bei der Feststellung der
Selbst wenn ein Rechtsgeschäft eines Ehegatten über sein Vermögen beziehungsweise einen wesentlichen Teil seines Vermögens den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, erfolgt die Versagung der Zustimmung des anderen Ehegatten zu Recht, we
1. Es gilt der Grundsatz, daß erst bei Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen nach §§ 79 ff. BSHG und dem Erreichen der Schonbetragsgrenze von 4500 DM von Mittellosigkeit im Sinne des § 1835 Abs. 4 BGB auszugehen ist. 2. Dies gilt auch dann, wenn B
»Auch unter Berücksichtigung des Jahressteuergesetzes 1996 mit den in Abschnitt 149 Abs. 7 geänderten Lohnsteuerrichtlinien hat der Schuldner grundsätzlich die Lohnsteuerkarte nach § 836 Abs. 3 ZPO herauszugeben. Abschnitt 149 Abs. 7 der Lohnsteuerrichtli
1. Die Erben des verstorbenen Betroffenen haften grundsätzlich auch dann für Betreuungskosten, wenn der Nachlaß des Betroffenen durch die Begleichung der Beerdigungskosten aufgebraucht ist. 2. Betreuungskosten sind dabei im Sinne des § 1967 BGB Erblassers
Das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sowie auf Akteneinsicht sind verletzt, wenn in einer Vielzahl von Einzelfällen in den Ermittlungsakten die Aussagen von Zeugen nur unvollständig enthalten sind, nicht deutlich wird, ob
1. Der ausländische, des Deutschen nicht mächtige Verurteilte hat die Auslagen der Justizbehörden für die förmliche Zustellung der Ladung eines Dolmetschers zur Hauptverhandlung nicht zu tragen, da ihm dieser gemäß Art. 6 Abs. 3 e MRK unentgeltlich zu ste
Ist es dem Taxiunternehmer möglich und zumutbar, den unfallbedingten Ausfall eines Taxifahrzeuges durch Rückgriff auf vorhandene Restkapazitäten in seinem Betrieb aufzufangen, so ist eine Fremdanmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht erforderlich.
1. Ein Bausparvertrag des Betreuten ist bei der Feststellung der Mittellosigkeit als Vermögen im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes zu werten. 2. Auch wenn eine vorzeitige Kündigung des Bausparguthabens prämienschädigend ist, bedeutet dies keinen Hinderu
Verjährung von Vermieter-Ansprüchen in Fällen vorsätzlicher Schädigung
1. Der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt hat keinen Vergütungsanspruch nach der BRAGO. Für seine Vergütung sind ausschließlich §§ 1835, 1836, 1836a BGB einschlägig, d.h. er ist nach Zeitaufwand zu entschädigen. Dies gilt auch für Unterbringungs
1. Die Verjährungsfrist im Sinne von § 15 Abs. 2 ZSEG zur Geltendmachung der Vergütung des Betreuers beginnt erst, wenn der Betreuer seine Betreuungstätigkeit insgesamt beendet hat und nicht schon mit dem Abschluß eines Abrechnungszeitraumes. 2. Wenn der
1. Die Teilnahme an einer Weihnachtsfeier der Einrichtung, in der sich der Betreute befindet oder Besuche an einem Geburtstag sind mit den Aufgaben des Betreuers im Rahmen der persönlichen Betreuung zu vereinbaren und deshalb vergütungsfähig, soweit sie s
Der im Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger beigeordnete Rechtsanwalt ist ein Pfleger eigener Art, auf den § 1915 BGB Anwendung findet. Seine Vergütung und sein Auslagenersatzanspruch richten sich nach Zeitaufwand berechnet nach §§ 1835, 1836 BGB
»1. Erwirbt ein Erbe aus einer Erbengemeinschaft im Wege eines Erbauseinandersetzungsvertrags ein Grundstück, so ist die anschließende Eigentumsänderung im Grundbuch in unmittelbarer Nachfolge des Erblassers auch im Rahmen der ersten zwei Jahre des Erbfal
1. Dem Betreuer, der in ständiger persönlicher Verbindung mit dem Betreuten steht, muß hinsichtlich der Art und des Umfangs des persönlichen Kontakts ein gewisser Ermessensspielraum zuerkannt werden, da er selbst am besten beurteilen kann, inwieweit die p
»Vor Aufhebung der Prozeßkostenhilfebewilligung ist auch der Prozeßgegner zu hören, wenn er durch die Aufhebung der Vergünstigungen der §§ 122 ZPO, 58 Abs. 2 Satz 2 GKG verlieren kann.« Da § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG, der den zwei Schuldner von einer Kostenhaf
»1. Das Vollstreckungsgericht ist gehindert, den verlängerten Pfändungsschutz gem. § 55 Abs. 4 SGB I ohne Antrag des Schuldners bereits bei Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses anzuordnen. 2. Gleiches gilt auch für den Pfändungsschutz nach § 8
Die Kilometerpauschale von 0,52 DM/km für die Benutzung des privaten PKW des Betreuers in Wahrnehmung seiner Betreuertätigkeit erfaßt die Abnutzung und den damit verbundenen Wertverlust des PKW als auch dessen Betriebskosten, zu denen Benzinkosten, Versic
»Bereits der Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung hindert das Entstehen eines Vergütungsanspruchs. Auf die förmliche Zurückweisung der Verteidigung kommt es nicht an.«
1. Wird ein beruflich qualifizierter Vereins- oder Berufsbetreuer eingesetzt, ist von einem Durchschnittsstundensatz von 62,50 DM auszugehen, wenn auch die Wahrnehmung der dem Betreuer konkret obliegenden Aufgaben mit durchschnittlichen fachlichen betreuu
1. Eine Person, die sich bereits vierfach strafbar gemacht hat, davon in drei Fällen wegen Vergehens gegen fremdes Vermögen, bietet grundsätzlich keine Gewähr dafür, daß sie das Amt der Betreuerin im Bereich der Vermögenssorge bedenkenfrei führt. 2. Eine
»1. Um glaubhaft zu machen, daß der vormals arbeitslose Schuldner wieder erwerbstätig ist, genügt in Anbetracht der allgemein hohen Arbeitslosigkeit nicht ein Hinweis auf die allgemeine Arbeitsmarktlage. Vielmehr müssen anderweitige Umstände vorgetragen w
Werden bei einem Teilfreispruch die insoweit entstandenen notwendigen ausscheidbaren Auslagen der Staatskasse auferlegt, so bestimmt sich der Umfang dieser Auslagen nach der Differenztheorie. Danach hat derjenige, der Erstattung aus der Staatskasse verlan
1. Die Rücknahme eines Antrages und entsprechend die Rücknahme seiner sofortigen Beschwerde durch den ursprünglichen Betreuer gegen die Bestellung eines neuen Betreuers ist für sich allein noch kein ausreichender Grund, um eine Erstattung der Kosten des B
1. Für die Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten sind die Grundzüge des Prozeßkostenhilferechts überhaupt nicht und die Grundsätze des Bundessozialhilfegesetzes unter Berücksichtigung einer wertenden Einzelfallbetrachtung heranzuziehen. 2. In Aus
Verlangt ein Mietwagenunternehmen einen Tarif, der erheblich über den Unfallersatztarifen überregionaler Unternehmen liegt, so verstößt der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er sich nicht zuvor über übliche Preise in seinem Nahbereic
Ungeachtet der Schonbeträge des § 88 BSHG ist das zum Zeitpunkt des Todes der betreuten Person vorhandene (Aktiv-) Vermögen zum Ausgleich von Vergütung und Aufwendungen des Betreuers voll einzusetzen, da die soziale Schutzvorschrift des § 88 BSHG nicht fü
Läßt sich der Betreute im gerichtliche Verfahren einer weder rechtlich noch tatsächlich schwierigen Überprüfung der Eignung des Betreuers durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist wegen dessen Vergütung eine Anordnung der Auslagenerstattung durch die Staats
Der Schuldner hat nicht nur dann eine Pflicht zur Nachbesserung seines Vermögensverzeichnisses, wenn er lückenhafte, unvollständige oder ungenaue Angaben gemacht hat, sondern auch dann, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, daß die Angaben des Schuldners fa
Hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und nimmt sie diese noch vor Begründung des Rechtsmittels wieder zurück, so sind Gebühren für die Tätigkeit des Verteidigers im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.