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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.02.1997

2/06 O 633/96

Normen:
BGB § 12

Fundstellen:
BB 1997, 1120
DRsp I(110)173c

'Der Kl. steht ein Namensrecht an »XXX« zu. Vom Schutzumfang des § 12 BGB umfaßt ist nicht nur der vollständige Name einer juristischen Person, sondern auch Abkürzungen und Schlagworte. »XXX« ist ein Firmenbestandteil [...]
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