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LG Berlin - Entscheidung vom 29.07.1997

81 T 587/97

Normen:
ZPO § 758

Fundstellen:
DGVZ 1997, 157
DRsp IV(421)217c
JurBüro 1997, 609

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Durchsuchungsbeschluß wird grundsätzlich angenommen, wenn der Schuldner unmißverständlich zu erkennen gegeben hat, daß er eine Durchsuchung seiner Wohnung im Rahmen der [...]
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