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LAG München - Entscheidung vom 25.11.1997

8 TaBV 16/97

Normen:
BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsteller und Beschwerdeführer ein Tendenzunternehmen i.S. des § 118 Abs. 1 BetrVG ist sowie über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, wonach er verpflichtet [...]
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