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BayObLG - Entscheidung vom 20.02.1997

1Z AR 11/97

Normen:
BGB § 1706
FGG § 46
RPflG § 4
SGB VIII § 87c

Fundstellen:
DAVorm 1997, 436
FamRZ 1997, 1301

I. Für das nichteheliche Kind besteht Amtspflegschaft mit dem in § 1706 BGB bezeichneten Wirkungskreis. Amtspfleger war zunächst das Kreisjugendamt Kitzingen (§ 1709 Abs. 1 Satz 1 BGB ). Nachdem beim dortigen [...]
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