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BVerwG - Entscheidung vom 05.05.1997

1 B 94.97

Normen:
RuStAG § 8 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
AuAS 1997, 246
DÖV 1997, 836
EzAR 271 Nr. 29
NVwZ-RR 1997, 738
StAZ 1998, 85
ZAR 1997, 193
info also 1998, 43

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung des [...]
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