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BVerwG - Entscheidung vom 08.01.1997

2 B 63.96

Normen:
GG Art. 5 Abs. 3 Art. 12 Abs. 1
HRG § 75 Abs. 3 § 75a
HStrG (Hochschulstrukturgesetz) Sachsen § 11 Abs. 3 § 50
HEG (Hochschulstrukturerneuerungsgesetz) Sachsen § 80

Fundstellen:
SächsVBl 1997, 135

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat [...]
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