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BVerwG - Entscheidung vom 22.01.1997

11 C 7.95

Normen:
AtG § 1 § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 2a § 9a § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 17 § 18 § 19
AtVfV § 4
GG Art. 2 Abs. 2 Art. 14 Art. 20a Art. 74 Abs. 1 Nr. 11a
StrlSchV § 28 Abs. 3 § 45

Fundstellen:
BVerwGE 104, 36
DVBl 1997, 719
NJ 1997, 615
NVwZ 1998, 623
NuR 1997, 498
RdE 1997, 192
UPR 1997, 316
VBlBW 1997, 256
ZUR 1997, 326

I. Die Beigeladene betreibt das am Neckar gelegene Kernkraftwerk Obrigheim (KWO). Die Kläger, die im Umkreis des KWO - in bis zu 15 km Entfernung - wohnen, befürchten von dessen Betrieb Gefahren für Leben, Gesundheit [...]
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