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BVerfG - Entscheidung vom 04.12.1997

2 BvR 1556/97

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1, Satz 2
GG Art. 4 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
EuGRZ 1997, 649
VR 1998, 142

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Ihr steht der aus § 90 Abs. 2 BVerfGG folgende Grundsatz der Subsidiarität entgegen. 1. Der Grundsatz der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde verlangt, daß ein [...]
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