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BVerfG - Entscheidung vom 17.03.1997

2 BvR 375/97

Normen:
BVerfGG § 93 Abs 1 Satz 1
StPO § 33a

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs 1 Satz 1 BVerfGG eingelegt worden ist. Die Frist begann am 6. Dezember 1996 mit der in Anwesenheit der Beschwerdeführerin [...]
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