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BSG - Entscheidung vom 13.03.1997

11 BAr 237/96

Normen:
AFG § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. c § 137 Abs. 2a
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1

Fundstellen:
AP Nr. 23 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie
FamRZ 1997, 1473
SozR-3 4100 § 111 Nr. 17

I. Der Kläger macht für die Bemessung von Arbeitslosengeld (Alg) die Berücksichtigung der Leistungsgruppe C anstelle der Leistungsgruppe A geltend und trägt dazu vor, er lebe in einer gleichgeschlechtlichen [...]
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