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BPatG - Entscheidung vom 16.06.1997

19 W (pat) 45/95

Normen:
PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4 § 59 § 61 § 73

Fundstellen:
BPatGE 38, 204
BlPMZ 1998, 544

I.Das Deutsche Patentamt - Patentabteilung 42 - hat das auf die am 20. September 1990 eingegangene Anmeldung erteilte Patent mit der Bezeichnung 'Drosselklappensensor', für das die Unionspriorität der in Japan [...]
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