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AG Heidelberg - Entscheidung vom 05.02.1997

25 C 252/96

Normen:
BGB § 134
OWiG § 120 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
DRsp I(111)247b
MDR 1997, 915
NJW-RR 1998, 260

'[Für die Nichtigkeitsfolge nach § 134 BGB] fehlt es [jedenfalls] an dem Erfordernis, daß sich der Schutzzweck der Verbotsnorm gerade auch gegen die privatrechtliche Wirksamkeit der zugrundeliegenden Rechtsgeschäfte [...]
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