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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 09.08.1996

8 S 1987/96

Normen:
BauNVO § 6 Abs. 1
LBO (Bauordnung Baden-Württemberg) § 64

Fundstellen:
BRS 58 Nr. 71
NJWE-MietR 1997, 163
NVwZ 1997, 601
UPR 1996, 455
VBlBW 1996, 468
ZfBR 1997, 54

Die - zulässige - Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die von der Antragsgegnerin verfügte Nutzungsuntersagung zu Recht und mit [...]
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