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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.07.1996

8 S 1911/96

Normen:
VwGO § 47 Abs. 8 § 183 S.2

Fundstellen:
DÖV 1997, 556
NVwZ 1997, 506

Die Antragsteller begehren die vorläufige Außervollzugsetzung der Abrundungssatzung der Antragsgegnerin vom 28.11.1995. Der Senat läßt dahingestellt, ob die Antragsteller durch diese Satzung einen Nachteil im Sinne des [...]
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