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VG München - Entscheidung vom 15.10.1996

16 K 95.4843

Normen:
AuslG § 47 Abs. 1, Abs. 2
AufenthG/EWG § 12 Abs. 4
BtMG § 29
ENA Art. 3 Abs. 3

Fundstellen:
InfAuslR 1997, 77

I. Der 1954 geborene Kläger ist italienischer Staatsangehöriger. Er reiste am 03.11.1972 zum Zweck der Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet ein. Er erhielt eine Aufenthaltserlaubnis, die zuletzt bis 29.05.1997 [...]
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