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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 15.08.1996

3 S 465/96

Normen:
SächsGemO § 36 Abs. 5 S. 1
VwGO §§ 123, 42 Abs. 2, § 61

Fundstellen:
NVwZ 1997, 802

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht den Antragsgegner durch eine einstweilige Anordnung verpflichtet, den von dem Antragsteller beabsichtigten Änderungsantrag zum [...]
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