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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.12.1996

11a B 1710/96.NE

Normen:
BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 71
BauO NW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) § 75
VwGO § 47 Abs. 6
VwGO § 47 Abs. 8
VwGO § 80 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80a Abs. 3
VwGO § 183 S. 2

Fundstellen:
BRS 58 Nr. 52
NJW 1997, 3260
NVwZ 1997, 1006
UPR 1997, 379

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 8 VwGO hat keinen Erfolg. Es fehlt bereits an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis. Die mit dem Antrag begehrte einstweilige Außervollzugsetzung der [...]
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