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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 03.06.1996

25 A 5043/95

Normen:
FahrlG § 11 Abs. 1 Nr. 1 HS 2 § 21 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
GewArch 1997, 27
NWVBl 1997, 144
VkBl 1997, 785

I. Der Kläger ist seit Januar 1975 Inhaber einer Fahrschule. Im November 1991 teilte das zuständige Finanzamt dem Beklagten mit, daß der Kläger Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen für die Lohnsteuer und [...]
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