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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.07.1996

4 E 461/95

Normen:
LVwVG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz) Nordrhein-Westfalen § 61 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 1996, 1009
DVBl 1997, 674
GewArch 1996, 473
KKZ 1998, 86
NVwZ-RR 1997, 764
NWVBl 1996, 484

Als Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung setzt die Anordnung von Ersatzzwangshaft nach § 61 Abs. 1 VwVG Nordrhein-Westfalenvoraus, daß die Vornahme der zu erzwingenden Handlung oder Unterlassung dem Betroffenen zuvor [...]
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