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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.06.1996

3 B 2735/95

Normen:
BauGB § 34
BauGB § 35
BauGB § 131 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 1997, 173
Gemeindehaushalt 1998, 87
NVwZ-RR 1997, 66
ZKF 1997, 13

Der Beklagte dürfte das Grundstück des Antragstellers bis zu einer Tiefe von 50 m zu Recht als erschlossen i.S. v. § 131 Abs. 1 BauGB angesehen haben. Das VG hat mit dem für die Aussetzung der Vollziehung geltenden [...]
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