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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 23.12.1996

2 W 83/96

Normen:
BGB § 826
ZPO § 769

Fundstellen:
DRsp IV(421)218d
InVo 1997, 335
NJW-RR 1998, 70

Erhebt der Kläger Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel und stützt diese auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB , so können in diesem Verfahren [...]
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