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OLG München - Entscheidung vom 04.12.1996

15 U 3562/96

Normen:
ZPO §§ 284, 286

Fundstellen:
ArchivPT 1997, 54

Die Klägerin macht gegenüber dem Beklagten Telefongebühren in Höhe von 13.370,08 DM geltend. Der Beklagte erhebt hiergegen verschiedene Einwendungen. Die unverhältnismäßig hohen Telefongebühren könnten nur dadurch [...]
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